Verkehrsstrafrecht

01577 83 94 000
für den Notfall

Verkehrsstrafrecht/Ordnungswidrigkeiten (OWi):

Ein Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins hat für den Betreffenden erhebliche Konsequenzen.
Hinsichtlich der Rechte des Betroffenen in einem Straf-/ oder OWi-Verfahren wird auf ‚Strafrecht verwiesen.

Verkehrsstrafrecht:

Ein Verkehrsunfall mit Verletzten oder auch nur ein „Parkplatzrempler“ den man nicht bemerkt hat – schon ist man im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Diese Straftaten werden keineswegs bagatellisiert sondern es wird wie bei jeder andere Straftat das Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Insbesondere ist zu beachten:

In Deutschland sind Sie nur verpflichtet, sich einem Blutalkoholtest zu unterziehen – vermeiden Sie daher alle anderen Maßnahmen (Atemprobe, Gehprobe, Finger-Nasen-Test) um sich nicht selbst zu belasten.
(In anderen europäischen Ländern gilt dies nicht immer!)

Bei den sogenannten Katalogstraftaten (§ 69 StGB) wird in der Regel davon ausgegangen, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist; dies sind:

– Gefährdung des Straßenverkehrs
– Trunkenheit im Verkehr
– Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

In begründeten Fällen kann seitens des Gerichts das Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen von dem Entzug der Fahrerlaubnis/Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis ausgenommen werden.
Mit diesem Mittel kann dann der Arbeitsplatz oder das Gewerbe noch „gerettet“ werden.

OWi/Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren stellt im Wesentlichen ein automatisiertes Verfahren dar, welches nicht von ausgebildeten Juristen bearbeitet wird – insofern bedarf ein Bußgeldbescheid bei Unkorrektheit grundsätzlich juristischer Kontrolle durch einen Anwalt.

Zu beachten ist die im Bußgeldverfahren gesetzte Frist zur Einlegung des Einspruchs von lediglich 2 WOCHEN ab Zustellung des Bescheids – auch wenn der Bescheid inhaltlich unkorrekt ist, nach 2 Wochen wird dieser rechtskräftig und man ist „vorbelastet“.

Nach Akteneinsicht durch den Verteidiger wird dieser beurteilen können, inwiefern der Tatvorwurf begründet ist und/oder ob sich ein Vorgehen rechtlich und/oder tatsächlich begründen lässt.

In jüngster Zeit ist die Problematik des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen in die Aufmerksamkeit geraten.

Aufgrund der komplizierten Sach- und Rechtslage werden auch hier seitens der Behörden unkorrekte Entscheidungen getroffen, die der Überprüfung bedürfen.

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