Strafrecht

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Für den Im Notfall

§ Strafrecht:

Das Strafrecht beginnt mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Vollstreckung der ausgeurteilten Strafe – in jedem Stadium des Verfahrens können Sie sich des fachlichen Rates eines Anwalts bedienen.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist oder eine Anklage erhoben wurde ist anwaltlicher Rat geboten – schaffen Sie sich einen fachlich kompetenten Gegenpol zu den Ermittlungs- und Strafbehörden.

§ Das Strafverfahren:

Verfassungsmäßiger Grundsatz ist es für den Beschuldigten/Angeklagten in jeder Lage des Verfahrens, die Aussage zu verweigern. Ausschließlich zu den sogenannten Pflichtangaben zur Person (Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, ladungsfähige Melde-/Anschrift und Beruf) sind Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens verpflichtet.

Darüber hinaus gilt das Prinzip „Alles was ausgesagt wird, kann gegen Sie verwendet werden“ – vermeiden Sie sogenannte „Spontanäußerungen“. Besser und sicherer ist es auf jeden Fall, gegebenenfalls nach Einholung von anwaltlichem Rat und von diesem getätigter Akteneinsicht in die vollständige Ermittlungsakte schriftlich und nach ausführlicher Erörterung zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen, sofern dies seitens des Verteidigers als sinnvoll erachtet wird.Der Anwalt wird Sie auch über die verschiedenen Formen des in der Strafprozessordnung vorgesehenen Aussage- und Auskunftsverweigerungsrecht informieren.

§ Rechtsmittel (Berufung/Revision):

Wenn Sie von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt worden sind, oder wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie dies nicht akzeptieren. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ein Anwalt kann in jedem Stadium des Verfahrens beauftragt werden.
Beachten Sie unbedingt, daß die Frist für eine Berufung / Revision nur eine Woche ab Erlass des Urteils beträgt!

§ Besonderheiten beim Strafbefehl:

Bei einem Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls. Ein Einspruch gegen den Strafbefehl kann schon dann sinnvoll sein, wenn die Tagessatzhöhe durch die Staatsanwaltschaft falsch berechnet worden ist – der Einspruch hinsichtlich des Strafbefehls kann gegebenenfalls auf diese Sache begrenzt werden.

§ Opfer einer Straftat:

Hier kann der Anwalt bei dem einzuleitenden Strafverfahren Sie zu Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht fachkundig begleiten, unterstützen und verhindern, daß Sie vor Gericht wiederholt zum Opfer werden. Die Mittel als Geschädigter im Strafverfahren sind nicht sehr umfangreich; in bestimmten Fällen können Sie als Nebenkläger auftreten, um gegen den Täter im gewissen Rahmen Einfluss auf das Strafverfahren zu nehmen. Daher brauchen Sie um so mehr einen Anwalt, der sich auch in diesem Gebiet auskennt, er kann Einsicht in die Strafakte nehmen und Sie auf das Strafverfahren und Ihre Funktion als Zeuge oder Nebenkläger vorbereiten.

Nehmen Sie in diesen Situationen gegebenenfalls auch Hilfe des „Weißen Ring“ oder anderer Opferhilfevereine an. Nicht zuletzt hilft der Anwalt aufgrund der Einflussnahme als Nebenklägervertreter und der Kenntnisse um das Strafverfahren, Ihre berechtigten zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Schädiger durchzusetzen.