Arbeits- / Sozialrecht

§ Arbeitsrecht:

Zentraler Punkt ist die Gestaltung des Lebens der Bürger mittels eigenen Einkommens aufgrund einer Tätigkeit; der Verlust des Arbeitsplatzes stellt sich hierbei als gravierender Einschnitt dar.

Jedoch beginnt die Rechtsberatung nicht erst im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern diese sollte bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages beginnen und Probleme während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses (wie Mobbing, Abmahnung, Nachweis und Bezahlung von Überstunden) darf man nicht außen vor lassen.

Die wichtigsten Vorschriften sind hierbei:

–  Nachweisgesetz (Anspruch auf schriftlichen Arbeitsvertrag)
–  Arbeitszeitgesetz
–  Teilzeit- und Befristungsgesetz
–  Kündigungsschutzgesetz
–  Bundesurlaubsgesetz
–  Entgeltfortzahlungsgesetz

Auch Arbeitgeber – insbesondere kleinere Betriebe – sollten sich hinsichtlich des Abschlusses, während des Bestandes und bei Beendigung eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer beraten lassen.

§ Sozialrecht:

Im Sozialrecht geht es meist um die Lebensgrundlage der Bürger, aber es geht auch um die Existenz insbesondere von kleineren Betrieben und Selbständigen.

Gerade aufgrund der sich permanent abzeichnenden Einsparungen im Sozialbereich müssen Ansprüche häufig auch mittels gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden oder unberechtigte Ansprüche des Staates abgewehrt werden.

Einige Schwerpunkte sind hierbei:

–  Rentenversicherungsrecht („Deutsche Rentenversicherung“): z.B. Befreiung von Rentenversicherungspflicht bei Selbständigen
–  Erwerbsunfähigkeit/verminderte Erwerbsunfähigkeit; Unfallversicherung
–  Anerkennung von Berufskrankheiten gegenüber den jeweiligen Berufsgenossenschaften
–  Krankenversicherung/Pflegeversicherung: Durchsetzung der medizinisch notwendigen und nicht „billigsten“ Behandlungen
–  Unfallversicherungsrecht